Das Unternehmen ver.de will eine genossenschaftlich organisierte Versicherung werden. Eingetragene Genossenschaften sind solidarisch, demokratisch und gemeinwohlorientiert – und dennoch eine unterschätzte und wenig sichtbare Rechtsform und Geschäftsform. Doch das muss nicht so bleiben: Wir erklären, warum die Genossenschaft das Unternehmen der Zukunft ist.
Was ist eine Genossenschaft?
Genossenschaften sind besondere Unternehmen: Sie haben nicht das Ziel, möglichst hohe Gewinne zu erzielen, sondern das Beste für ihre Mitglieder zu erreichen. Außerdem sind sie demokratisch und selbstorganisiert. Jede*r vierte Deutsche ist Mitglied in mindestens einer Genossenschaft.
Woran erkenne ich eine Genossenschaft?
Erkennbar sind Genossenschaften an dem Kürzel „eG“ für „eingetragene Genossenschaft“ hinter dem Unternehmensnamen. Genossenschaften müssen nämlich notariell im Genossenschaftsregister aufgenommen werden, bevor sie ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können. Die ver.de Genossenschaft heißt in voller Länge also zum Beispiel: ver.de für nachhaltige Entwicklung eG.
Genossenschaftliche Werte: Das Ziel einer Genossenschaft
Der Zweck einer Genossenschaft besteht darin, die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb besserzustellen – wirtschaftlich oder sozial und kulturell. Damit sind Genossenschaften nicht auf rein wirtschaftliche Aktivitäten beschränkt und müssen nicht gewinnorientiert sein.
Sie können es aber sein: Anders als etwa Vereine sind Genossenschaften in die Marktwirtschaft eingebunden. Sie bringen das Prinzip Solidarität mitten in die Marktwirtschaft: Genossenschaften können wie jedes andere Unternehmen öffentlich Produkte und Dienstleistungen anbieten. Die Mitglieder haben Anspruch auf einen Gewinnanteil, wenn das nicht explizit in der Satzung ausgeschlossen wird.
In jedem Fall sind Genossenschaften eine solidarische Unternehmensform – von Mitgliedern für die Mitglieder. Alle sollen und können ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in die Genossenschaft einbringen. Und alle können mitentscheiden: Genossenschaften sind basisdemokratisch.
Genossenschaftswesen: Welche Geschäftsmodelle haben Genossenschaften?
Genossenschaft ist nicht gleich Genossenschaft: Je nach Zweck und Mitgliedern gibt es verschiedene Untergruppen der Rechtsform. Traditionell haben sich Genossenschaften vor allem im Landwirtschafts- und Handwerksbereich gebildet. Grundsätzlich kann sich aber fast jedes Unternehmen für die Rechtsform Genossenschaft entscheiden. Beispiele für Genossenschaften sind:
- Kreditgenossenschaften waren Mitte des 19. Jahrhunderts der Ursprung der Genossenschaft: Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen vergaben – unabhängig voneinander – Mikrokredite an Bauern. Inmitten der sozialen Missstände der Industrialisierung ermöglichten sie so Hilfe zur Selbsthilfe.
Mit über 900 deutschen Kreditgenossenschaften und fast 20 Millionen Mitgliedern sind sie bis heute fast überall vertreten. Beispiele sind Volks- und Raiffeisenbanken oder Sparda-Banken. Und auch die nachhaltige GLS-Bank, bei der wir unsere ver.de-Unternehmenskonten haben, ist eine Genossenschaftsbank. Alle Bankkund*innen sind so Miteigentümer*innen der Bank.
- Die Idee von Raiffeisen lebt in noch direkterer Form weiter: Die meisten Landwirt*innen sind in einer der fast 2000 deutschen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften – genauso Gärtner*innen und Winzer*innen. Sie kaufen gemeinsam Betriebsmittel ein (Beschaffungs–Genossenschaften), wollen als Erzeuger*innen von landwirtschaftlichen Produkten gemeinsam bessere Verkaufspreise erzielen (Absatz-Genossenschaften), oder teilen sich Maschinen (Nutzungs-Genossenschaften). Auch Handwerker*innen organisieren sich häufig in solchen Genossenschaften.
- Wenn sich Verbraucher*innen zusammenschließen, ist von einer Konsumgenossenschaft die Rede. Traditionell geht es bei solchen Genossenschaften nicht nur um gemeinsamen Einkauf, sondern vor allem um gemeinsame Produktion von zum Beispiel Lebensmitteln. Auch Energiegenossenschaften gibt es – sie sind aber im Vergleich zu den anderen noch selten.
- Bekannt sind auch Wohnungsgenossenschaften: Sie wollen ihre Mitglieder mit günstigem Wohnraum versorgen. In der Baubranche sind die Vorteile von Genossenschaften direkt sichtbar: Keine profitorientierten Großbauprojekte, keine Immobilienspekulation – die Erfüllung des Grundbedürfnisses Wohnen steht im Fokus. Mit über zwei Millionen Wohnungen bieten die rund 2 000 deutschen Wohnungsgenossenschaften Wohnraum für mehr als fünf Millionen Menschen. Damit sind zehn Prozent aller Mietwohnungen genossenschaftlich organisiert.
Die Unternehmensform Genossenschaft ist nicht überall Genossenschaft
Insgesamt 800 Millionen Genossenschaftsmitglieder gibt es weltweit – sie verteilen sich auf über 100 Länder. Alle globalen Genossenschaften zusammen haben mehr als 100 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. In allen Teilen der Welt haben Menschen erkannt, dass es bei Unternehmen auch nur Gewinner geben kann.
Aber Achtung: Nicht überall sind Genossenschaften rechtlich gleich reguliert. Es gibt Länder, wo Genossenschaften gemeinwirtschaftliche oder halbstaatliche Unternehmen sind, die ordnungspolitische Aufgaben übernehmen.
Genossenschaften: eine vorteilhafte Rechtsform für Unternehmen
Warum entscheiden sich Gründer*innen für diese Rechtsform? Dafür gibt es viele gute Gründe. Wir beginnen mit denen, die die deutsche Rechtslage mit sich bringt.
Unternehmensformen in Deutschland: Sonderfall Genossenschaft
Unternehmensformen gibt es in Deutschland einige – je nach Größe, Startkapital, rechtlichen Anforderungen und steuerlichen Regeln müssen sich Gründer*innen gut überlegen, wie sie ihre Idee am besten umsetzen können.
Grundsätzlich gibt es drei Kategorien von rechtlichen Unternehmensformen: Die Unterschiede zwischen Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, und Genossenschaft liegen vor allem beim Gründungsvorgang und der Haftung.
- Personengesellschaften – das sind Einzelunternehmer*innen, Offene Handelsgesellschaften (OHG), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch Kommanditgesellschaften (KG). Ein großer Vorteil von Personengesellschaften ist die einfache Gründung: Es gibt kein Mindest-Stammkapital. Allerdings haften die Gesellschafter*innen auch unbeschränkt.
- Kapitalgesellschaften – GmbH und Aktiengesellschaft zählen hier dazu. Gründer*innen entscheiden sich für Kapitalgesellschaften, wenn sie möchten, dass Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen strikt getrennt sind. Dadurch ist auch die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt. Allerdings ist die Gründung komplizierter und an finanzielle Hürden gekoppelt: 25.000 Euro Startkapital sind es bei einer GmbH und 50.000 Euro bei einer AG.
- Genossenschaften – ja, tatsächlich hat die Rechtsform Genossenschaft einen Sonderstatus in der juristischen Unternehmenslandschaft in Deutschland. Dennoch wird sie häufig außen vor gelassen, wenn Gründer*innen ihre Möglichkeiten vorgestellt werden.
Die Genossenschaft unterscheidet sich maßgeblich von den beiden anderen Gesellschaftsformen – aber nicht im negativen Sinne. Die größte Hürde ist, dass es drei Gründungsmitglieder braucht. Ein Mindestkapital gibt es nicht, und die Haftung ist auf die Geschäftsanteile begrenzt. Klingt, als hätte man das beste aus Personen- und Kapitalgesellschaft herausgepickt? Stimmt. Und es gibt noch mehr Vorteile.
Wie gründet man eine Genossenschaft?
Die rechtlichen Grundlagen von Genossenschaften bilden das Genossenschaftsgesetz (GenG) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Wir haben die wichtigsten Infos hier übersichtlich zusammengestellt.
Es ist festgelegt, dass zur Gründung einer eingetragenen Genossenschaft mindestens drei Personen nötig sind. Die spätere Mitgliederzahl ist nicht nach oben hin begrenzt. Ein Mindestkapital gibt es auch nicht.
Zur Gründung einer Genossenschaft muss außerdem eine Satzung als rechtliches Konzept vorliegen. Sie ist beim Registergericht bei der Eintragung der Genossenschaft einzureichen. Als juristischer Rahmen der Genossenschaft legt sie die Rechten und Pflichten der Mitglieder fest – zum Beispiel die Höhe der Geschäftsanteile, Details zur Haftung und oder zur Rechnungslegung.
Außerdem müssen Genossenschafts-Gründer*innen einen Businessplan erstellen, der Informationen zur Geschäftsidee und eine mehrjährige Unternehmensplanung festhält.
Ist das geschafft, kann die tatsächliche Gründung schnell gehen: Von Gründungsversammlung über Gründungsprüfung (s.u.) bis Eintragung in das örtliche Genossenschaftsregister beim Notar vergehen in der Regel nur vier bis sechs Wochen.
Gerade die Anfangsphase von Genossenschaften wird dadurch erleichtert, dass für Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern lockerere Bestimmungen zur Jahresabschlussprüfung und zum Aufsichtsrat gelten.
Das Prinzip Genossenschaft: Unternehmen, die Solidarität und Sicherheit verbinden
Du fragst Dich, wie funktioniert eine Genossenschaft? Wie werden Demokratie, Solidarität und Stabilität unter einen Hut gebracht? Und das mitten in der Marktwirtschaft, die “solidarischen” Eigenschaften oft gut versteckt? Das Prinzip Genossenschaft ist gut durchdacht: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung greifen ineinander. Das hat sich über einen langen Zeitraum bewährt.
Die Organe einer Genossenschaft
Genossenschaften sind selbstorganisiert – das bedeutet, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder müssen Mitglieder sein. Eine eingetragene Genossenschaft hat notwendigerweise drei Gremien:
- Generalversammlung: Sie ist das Willensbildungsorgan und oberstes Entscheidungsgremium der Genossenschaft. Das Besondere: Jedes Mitglied hat hier genau eine Stimme. Alle Mitglieder sind also gleichberechtigt – unabhängig davon, wie viel Kapital sie eingezahlt haben.
- Vorstand: Er besteht aus mindestens zwei Genoss*innen, die von der Generalversammlung gewählt werden. Die Vorstände leiten die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.
- Aufsichtsrat: Hier sitzen mindestens drei Genoss*innen. Auch sie werden von der Generalversammlung gewählt. Ihre Aufgabe ist es, den Vorstand, die Geschäftsabläufe und Finanzen der Genossenschaft im Auge zu behalten.
Gemeinsame finanzielle Basis
Möchte jemand Mitglied werden, kauft er oder sie Genossenschaftsanteile und leistet so einen finanziellen Beitrag zum genossenschaftlichen Eigenkapital.
Die Höhe eines Geschäftsanteils wird von den Mitgliedern festgelegt. Bei der ver.de eG hat jeder Anteil eine Höhe von 100 Euro. Um Mitglied zu werden, müssen mindestens drei Mitgliedsanteile erworben werden.
Tatsächlich hält eine Mehrheit unserer ver.de-Mitglieder aber mehr als die drei Pflichtanteile – was uns zeigt, dass unsere Mitglieder wirklich hinter der Idee von ver.de stehen. Wer möchte, kann seine Anteile auch im Laufe der Zeit erhöhen. Und: Auch das Verschenken oder Weitergeben von Genossenschaftsanteilen ist möglich. (Link zu den Formularen)
Die Anteile der Mitglieder bilden das Eigenkapital einer eingetragenen Genossenschaft. Aus diesem Grundbaustein und den Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb finanziert sich die Genossenschaft.
Kontrolle durch Prüfungsverbände
Gesetzlich vorgeschrieben ist auch, dass jede Genossenschaft Mitglied in einem gesetzlichen Prüfungsverband sein muss (§ 54 GenG).
Aufgabe dieser Prüfungsverbände ist es, regelmäßig Pflichtprüfungen durchzuführen. Diese Prüfungen sind aber keine gemeine versteckte Hürde für Genossenschaften. Vielmehr bieten sie Beratung und Betreuung für die Entwicklung der Genossenschaft. Und: Die Prüfung kann frühzeitig finanzielle Schieflagen erkennen und wirkt so insolvenzsicher.
Vor der Eintragung neuer Genossenschaften in das Genossenschaftsregister muss der Prüfungsverband eine gutachtersiche Stellungnahme zur Vermögenslage der Genossenschaft abgeben.
Haftung, Nachschusspflicht und geringes finanzielles Risiko
Im Falle einer Insolvenz sind die Mitglieder nur dann verpflichtet, mehr zur Insolvenzmasse zuzuzahlen, wenn die Forderungen der Gläubiger bei der Schlussverteilung größer sind als das Genossenschaftsvermögen.
Diese sogenannte Nachschusspflicht kann in der Satzung der Genossenschaft begrenzt oder ganz ausgeschlossen werden. So haben wir das für die ver.de Genossenschaft geregelt: Eine Nachschusspflicht gibt es für unsere Mitglieder nicht.
Darum sind Genossenschaften die Unternehmen der Zukunft
Aktuell sind die meisten „Top-Unternehmen“ – also die mit den größten Umsätzen und Gewinnen – Aktiengesellschaften. Doch die Welt verändert sich – und mit ihr die Kriterien für Erfolg.
Nachhaltige Entwicklung kommt voran, wenn auch in kleinen Schritten. Damit werden ökonomische Größen nicht unwichtig, doch auch soziale und ökologische Kriterien werden künftig Maßstab für Erfolg sein.
Gewinnverteilung: Schluss mit Profitgier?
Eigentlich sind sich alle einig: Es ist nicht fair, dass Amazon-Chef Jeff Bezos sich eine goldene Nase verdient, während die, die die eigentliche Arbeit leisten – in Produktionshallen und Paketzentren – nicht einmal angemessen bezahlt werden. Jeff Bezos mag ein prominentes Beispiel für solche Ungleichgewichte sein, aber die Liste von Unternehmen, in denen Ausbeutung von Arbeitskräften stattfindet, ist endlos. Wären Amazon, H&M, Apple und Co. genossenschaftlich organisiert, würde der Gewinn einfach unter allen aufgeteilt, die Genossenschaftsanteile haben.
Genossenschaftsanteile – die stabileren Aktien
Man könnte an dieser Stelle argumentieren, dass eine Gewinnverteilung ja bei den meisten großen Unternehmen passiert – nur eben nicht an die Genoss*innen, sondern an die Aktionär*innen. Doch es gibt gewaltige Unterschiede.
Erstens haben Genossenschaftsanteile eine fixe Höhe – Aktienkurse dagegen hängen von der Stimmung auf dem Aktienmarkt ab.
Das bedeutet, wenn es dem Unternehmen gerade schlecht geht, kann bei Genossenschaften die Situation durch einen Kursverfall nicht noch schlimmer werden – mit den Genossenschaftsanteilen kann nicht wild an der Börse spekuliert werden.
Genossenschaften als Unternehmen schaffen Stabilität und Zukunftssicherheit für ihre Mitglieder. Das zeigt auch die Tatsache, dass eingetragene Genossenschaften die Rechtsform und Unternehmensform in Deutschland mit der geringsten Insolvenzquote sind: Sie liegt bei nur 0,1 Prozent. Das spricht für Resilienz und langfristiges Unternehmensdenken.
„Ein Mensch, eine Stimme“ statt „Geld ist Macht“: Basisdemokratie als genossenschaftliches Prinzip
Und zweitens: Bei Aktiengesellschaften entscheidet, wer die Mehrheit der Anteile hat: Geld ist Macht. Bei Genossenschaften läuft das anders. Da das Prinzip ein Mensch – eine Stimme gilt, unabhängig von der Höhe der erworbenen Anteile, wird bei der Generalversammlung auch die Stimme derer gehört, die sich nicht durch Geld Gehör verschaffen können.
Basisdemokratie ist also die Grundlage aller Entscheidungen, die in einer Genossenschaft getroffen werden. Deshalb ist die Genossenschaft eine gut geschützte Rechtsform – sowohl vor der Durchsetzung von Einzelinteressen als auch vor Übernahmen durch andere Unternehmen.
Wir glauben: Wissen ist Macht! Und je mehr kluge Köpfe sich in einer Genossenschaft einbringen, desto mehr Erfolg wird sie haben. Sie schaffen eine breite Ideen- und Wissensbasis, aus der die Genossenschaft schöpfen kann.
Statt eines kurzfristig profitorientierten Vorstandsgremiums treffen in Genossenschaften alle gemeinsam eine Entscheidung – und zwar zum langfristigen Wohle aller. Das Prinzip der Selbstverantwortung führt dazu, dass alle genossenschaftlichen Organe nur mit Mitgliedern besetzt sind.
Für uns ist klar: Demokratie und Mitspracherecht sind die besten Mittel gegen schlechte unternehmerische Entscheidungen.
Wirtschaft und Unternehmen zurück auf den Boden holen
Natürlich kann jede Genoss*in selbst entscheiden, wie sehr er oder sie sich einbringen möchte. Es ist auch möglich, nur Anteile zu halten, und sonst nicht weiter mit dem Betrieb oder den anderen Genoss*innen in Kontakt zu sein. Auch bei den Mitgliederversammlungen gibt es keine Anwesenheitspflicht.
Aber Mitmachen ist gefragt: Die Genossenschaft ermöglicht Beteiligung. Damit sind Geschäftsvorgänge in genossenschaftlichen Unternehmen nicht abstrakt und weit weg. Ihnen gegenüber fühlen wir uns nicht machtlos und ausgeliefert. Wirtschaft wird greifbar.
Mitglieder können hinterfragen, was vor sich geht – sie sind eine Art „moralische Bremse“, die vielen Großkonzernen leider fehlt. Das wird deutlich sichtbar, wenn man etwa Genossenschafts- und Großbanken vergleicht.
Obwohl leider festzustellen ist, dass auch viele genossenschaftliche Banken für Geldströme in Kohle, Atomkraft und Co. verantwortlich sind. Das liegt sicher auch daran, dass die wenigsten Bankkund*innen sich aktiv in ihren Genossenschaftsbanken einbringen.
Genossenschaftlich nachhaltig Energie gewinnen
2019 wurden 14 neue Energiegenossenschaften als Unternehmen in Deutschland gegründet – darunter sechs Nahwärmegenossenschaften und jeweils zwei, die Energie aus Photovoltaik und Windenergie gewinnen. Ein zukunftsweisender Trend, der enorm wichtig ist für das Erreichen der Klimaziele.
Für die Energieversorgung macht die Rechtsform Genossenschaft enorm viel Sinn. Wenn die Energiewende gelingen soll, muss vor allem Solar- und Windenergie schnell ausgebaut werden. Beides sind dezentrale Energieformen – die übringens den positiven Nebeneffekt haben, das langwierige Streits um Stromtrassen quer durch das Land keine Rolle mehr spielen.
Um bürokratischen Aufwand zu minimieren, die Stromverteilung zu organisieren oder auch gemeinsam den lokal erzeugten Strom zu verkaufen – Energiegenossenschaften machen wieder einmal deutlich, dass solidarisches Wirtschaften ohne Verlierer möglich ist. Wir müssen es nur wollen.
Und auch bei umstrittenen Windparks können Genossenschaften eine Lösung sein, um mehr Windenergie in Deutschland zu erreichen: Sind alle Anwohner*innen nicht nur in die Gewinnaufteilung, sondern auch in Entscheidungen über die Betonriesen vor ihrer Haustür eingebunden, sind künftig sicher mehr Menschen bereit, solchen Projekten zuzustimmen.
Dezentral und regional – über Energie hinaus
Doch nicht nur bei der Energiegewinnung ist es naheliegend, auf lokale Zusammenschlüsse in Form von Genossenschaften zurückzugreifen. Auch bei Lebensmitteln ist Regionalität aus ökologischer und sozialer Perspektive sinnvoll.
Solidarische Landwirtschaft und Food-Coops sind zum Beispiel Konzepte, die regionale Lebensmittelerzeuger*innen mit Konsument*innen zusammenbringen – nicht selten in Form von Genossenschaften. Auch diese Art der Kooperation muss wachsen, um Nachhaltigkeits- und Klimaziele zu erreichen.
Sicherlich gibt es noch viele weitere Beispiele für Wirtschaftsfelder, in denen Genossenschaften eine nachhaltige Zukunft ermöglichen können. Mit ver.de sind wir einen Schritt in diese Richtung gegangen.
Die ver.de Genossenschaft
2018 haben wir die ver.de für nachhaltige Entwicklung eG gegründet. Mittlerweile sind wir weit über 100 Genoss*innen. Und haben als Genossenschaft eine Gemeinwohlbilanz erstellt. Warum das alles? Weil wir glauben, auch Versicherungen sind bessere Unternehmen, wenn sie genossenschaftlich organisiert sind. Und unsere Genoss*innen glauben an die Idee von ver.de: Im Schnitt haben sie 6,4 Genossenschaftsanteile gezeichnet – die Untergrenze liegt bei drei Anteilen.
Eine Genossenschaft als Versicherung?
ver.de will die erste nachhaltige Sachversicherung in Deutschland werden. Eine Versicherung werden, die anders ist: Nachhaltig, sozial, gemeinwohl-orientiert, transparent – und auch genossenschaftlich.
Allerdings gibt es in Deutschland Regeln, welche Unternehmens-Rechtsformen welche Geschäftsmodelle betreiben dürfen. Genossenschaft und Versicherung verträgt sich nach deutschem Recht nicht. Doch ver.de hat eine innovative und zukunftsträchtige Lösung für dieses Problem gefunden:
Es gibt neben der ver.de eG auch eine ver.de AG – also eine Aktiengesellschaft, über die später der Versicherungsbetrieb laufen wird.
Doch die ver.de AG ist keine gewöhnliche: Ihre Hauptaktionärin wird die ver.de Genossenschaft sein. Damit kann die Genossenschaft trotzdem die Entscheidungsgewalt über die Versicherung haben.
Bei der Jahreshauptversammlung im Herbst 2020 haben die ver.de Mitglieder einstimmig entschieden, Genussrechte von der ver.de AG zu kaufen – schon jetzt sind die Genoss*innen also an der AG beteiligt.
Finanzielle Vorteile für ver.de Genoss*innen
Mitglieder der ver.de eG genießen Vorteile bei allen ver.de-Produkten. Für die Fahrradabsicherung ver.de BIKE gibt es zum Beispiel zehn Prozent Rabatt.
Langfristig hast Du als Mitglied einen Anspruch auf Deinen Erfolgsanteil der ver.de für nachhaltige Entwicklung eG: über die jährlichen Ausschüttungen. Und weil die ver.de eG Hauptaktionär der ver.de Projektgesellschaft AG ist, wirst Du auch am Erfolg der AG beteiligt.
Wie bei den meisten jungen Unternehmen wird es ein paar Jahre dauern, bis ver.de eG und AG Gewinne ausschütten können. Bis dahin sind Deine Anteile gut angelegt und bewirken schon jetzt Umwelt-Gutes: Du gestaltest durch Deine Mitgliedschaft aktiv die Finanzwirtschaft von Morgen.
Unbezahlbare Vorteile der Genossenschaft
Als ver.de-Mitglied bist Du Pionier*in: denn Du baust die erste nachhaltige Sachversicherung mit auf. So bereitest Du den Weg für eine Versicherung auf Augenhöhe mit ihren Mitgliedern und übrigens auch für die erste Versicherung Deutschlands, die von einer Frau gegründet wird.
Zudem liegen uns die Interessen unserer Mitglieder*innen am Herzen: Wir wollen vernetzen – zum Beispiel über unseren Newsletter.
Wichtig: Erst nach vollständiger Finanzierung und der Zulassung durch die BaFin dürfen wir uns als „Versicherung“ bezeichnen.
Hinweis: Die vorstehenden Aussagen geben die persönliche Meinung der Verfasserin/Herausgeberin wieder; eine Haftung für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.
Quellen
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/genossenschaft-35232
https://www.gv-bayern.de/standard/artikel/die-vorteile-der-genossenschaft-im-ueberblick-714
https://www.genossenschaften.de/
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19476/genossenschaft
https://www.anwalt.de/rechtstipps/personengesellschaft-vs-kapitalgesellschaft_179776.html
https://www.genossenschaftsverband.de/genossenschaft-gruenden
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